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Geändertes irakisches Wahlgesetz stößt sunnitische Minderheit vor den Kopf

Von James Cogan
2. Dezember 2009
aus dem Englischen (30. November 2009)

Änderungen am irakischen Wahlgesetz vom Montag lassen die sektiererischen und ethnischen Spannungen wieder aufflammen, die von der amerikanischen Besatzungsmacht seit der Invasion von 2003 angefacht werden. Die schiitischen und kurdisch-nationalistischen Parteien drückten mit ihrer Mehrheit im Parlament ein Gesetz durch, dass die Anzahl der Sitze für die Gebiete erhöhte, in denen sie die Mehrheit zu erringen erwarten. Das geht auf Kosten der Gebiete mit sunnitischer Mehrheit.

Die ursprüngliche Version des Gesetzes wurde am 8. November nach monatelangen Verzögerungen und nur nach starkem Druck Washingtons auf die unterschiedlichen irakischen Fraktionen verabschiedet. Washington verlangte, endlich zu einer Vereinbarung zu kommen. Nach der Verfassung muss die Wahl Ende Januar stattfinden. Wenn die Wahl schnell zu einer stabilen Regierung führt, wollen die USA danach rasch mit dem Abzug von bis zu acht Kampfbrigaden aus dem Irak beginnen. Dadurch würden Tausende Kräfte frei, die nach Afghanistan geschickt werden könnten.

Die Überarbeitung des Gesetzes wird im Wesentlichen dem Vizepräsidenten Tarik al-Haschemi, einem Führer der sunnitischen Irakischen Islamischen Partei (IIP), angelastet. Er hat sein Veto gegen das ursprüngliche Gesetz eingelegt. Haschemi überwies das Gesetz am 18. November an das Parlament zurück, weil es die Iraker diskriminiere, die seit der amerikanischen Invasion 2003 nach Syrien, Jordanien und in andere Nahost-Staaten geflohen sind. Viele von ihnen sind Sunniten.

Das erste Gesetz behandelte die zwei Millionen Flüchtlinge quasi als eigenen Wahlbezirk, neben den achtzehn Provinzen des Landes. Es sprach ihnen aber nur fünf Prozent der Sitze im Parlament zu. Haschemi forderte, diesen Anteil auf fünfzehn Prozent heraufzusetzen, was ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung eher entspreche.

Viele Flüchtlinge waren Mitglieder der ehemaligen regierenden Baath-Partei, d.h. Sunniten, die von der 2006-07 herrschenden religiös motivierten Gewalt aus Bagdad und anderen Städten vertrieben wurden, oder Christen und andere Minderheiten, die vor den Angriffen schiitischer Extremisten die Flucht ergriffen. Ihre Stimmen würden mit großer Wahrscheinlichkeit eher an sunnitische und andere säkulare Organisationen gehen, als an die schiitischen und kurdisch-nationalistischen Mehrheitsparteien.

Das veränderte Gesetz berücksichtigt allerdings keine von Haschemis Forderungen. Ganz im Gegenteil kommt es Forderungen von Masud Barsani entgegen, dem Präsidenten der autonomen kurdischen Regionalregierung (KRG), die in den drei Nordprovinzen des Irak regiert.

Barsani drohte am 17. November mit einem Boykott der Wahl. Er erklärte, die vorgesehene Methode zur Bestimmung der Wählerzahl in einer Provinz und damit der Zahl der ihr zustehenden Abgeordneten sei inakzeptabel, weil sie zu einer verhältnismäßigen Verringerung der Vertreter der KRG führen würde.

Es dauerte keine Woche, bis sich Ministerpräsident Nuri al-Maliki und die schiitischen Parteien Barsanis Ultimatum beugten. Die Rolle, die amerikanische Vertreter dabei spielten, ist nicht bekannt. Washington sorgt sich jedoch über eine Verzögerung der Wahl und eine Störung der Truppenabzugspläne.

Das neue Gesetz teilt jeder Provinz die Anzahl der Sitze auf der Grundlage der Sitzverteilung vom Dezember 2005 zu. Hinzu kommen Sitze, die sich aus dem jährlichen Bevölkerungswachstum ergeben, das mit 2,8 Prozent angenommen wird. Die Gesamtzahl der Sitze erhöht sich von 275 auf 320, aber der Anteil der einzelnen Provinzen ändert sich nicht. Die Verlierer sind die Provinzen mit sunnitischer Mehrheit, in denen viele Menschen 2005 nicht registriert waren, als die Sitzverteilung festgelegt wurde. Nach der von Barsani abgelehnten Methode hätten Provinzen mit hohem sunnitischem Bevölkerungsanteil wie Ninive, Salahuddin und Anbar mehr Sitze bekommen.

Nicht nur verzichtet das neue Gesetz darauf, den Sitzanteil der Flüchtlinge im Parlament zu erhöhen, sondern es streicht ihn ganz. Wenn Flüchtlinge ihre Stimme außerhalb des Landes abgeben, werden sie einfach in der Provinz gezählt, in der sie vor ihrer Flucht lebten.

Wie nicht anders zu erwarten, führte der Gesetzentwurf zu einem Sturm der Entrüstung unter sunnitischen und anderen säkularen Politikern. Dutzende liefen während der Abstimmung aus dem Parlament. Das Gesetz wurde mit nur 133 Stimmen von Malikis Da’wa Partei, des schiitischen Islamic Supreme Council of Iraq (ISCI), der schiitischen Tendenz el-Sadrs und des kurdischen Blocks verabschiedet.

Möglicherweise legt Haschemi erneut sein Veto gegen das Gesetz ein. Damit würden ein längeres Gerangel und weitere Verzögerungen drohen. Um ein zweites Veto zu überstimmen, müssten in der nächsten Sitzung des Parlaments sechzig Prozent der Abgeordneten für das Gesetz stimmen. Dies kann nicht vor dem 8. Dezember geschehen. Der Vorsitzende der irakischen Wahlkommission hat schon angekündigt, dass die Wahl "höchstwahrscheinlich" mindestens auf Februar verschoben werden müsse.

Die Ausgrenzung der Sunniten und der Flüchtlinge hat noch einen anderen wichtigen Aspekt. Sie unterminiert dramatisch die Strategie, die Maliki seit Anfang 2008 verfolgt, und die darin besteht, dass er als nicht-sektiererischer Nationalist wahrgenommen werden möchte, und nicht als Vertreter schiitisch-fundamentalistischer Parteien oder als Marionette der USA.

Haschemi scheint fälschlicherweise darauf spekuliert zu haben, dass Maliki und die Da’wa-Partei seine Forderung nach einer stärkeren Berücksichtigung der Flüchtlinge unterstützen würden. Anfang des Jahres hatte sich Da’wa aus der Koalition mit dem ISCI verabschiedet und mit mehreren sunnitischen Gruppen eine neue Wahlfront mit Namen "Rechtsstaat" gebildet. In der bevorstehenden Wahl kandidiert "Rechtsstaat" gegen einen Block aus ISCI, den Sadristen und einigen anderen religiösen schiitischen Gruppen. Maliki hat sich immer wieder als Kandidat der "nationalen Einheit" im Gegensatz zum Kommunalismus präsentiert.

Malikis Reaktion auf die Forderung der Kurden hinsichtlich des Wahlgesetzes beleuchtet aber, wie tief verwurzelt die ethnisch-sektiererischen Spaltungen in den Staatsstrukturen sind, die die USA dem Irak aufgezwungen haben. Keine Regierung kann sich von ihnen frei machen. Trotz aller nationalistischen Rhetorik hätte Maliki nicht die Macht, die kurdischen Behörden an einem Wahlboykott in ihrem Gebiet zu hindern. Seine Regierung wäre nicht in der Lage, eine Entscheidung des irakischen Parlaments in der KRG durchzusetzen, ohne einen Bürgerkrieg zu riskieren.

Um die Forderung der USA nach einer Wahl ohne lange Verzögerung zu erfüllen, haben sich die wichtigsten schiitischen Parteien zeitweilig wieder zusammengerauft und den kurdischen Nationalisten ihren Willen gelassen. Damit haben sie die sunnitischen Fraktionen und die sunnitische Bevölkerung erneut vor den Kopf gestoßen. Deren Position ist die einer unterdrückten und an den Rand gedrängten Minderheit. Die Folge könnte ein Wiederaufflammen des bewaffneten Widerstands gegen die US-Besatzung und die Maliki-Regierung und ein erneuter Ausbruch sektiererischer Gewalt sein.

Die Medien sind zwar gegenwärtig ganz auf Afghanistan konzentriert. Aber der Think Tank Stratfor, der den amerikanischen Geheimdiensten nahe steht, veröffentlichte dennoch am 20. November einen Kommentar über "Amerikas anderen Krieg" und warnte: "Bis jetzt ist es um den Aufstand der Sunniten, der die amerikanische Truppenaufstockung notwendig gemacht hatte, ruhig geblieben; die Sunniten warten ab, ob die politische Lösung wundersamerweise funktionieren sollte. Mit dem Näherrücken der Wahl wächst allerdings die Gefahr, dass diese Fraktion ihren gewaltsamen Kampf wieder aufnimmt."

Siehe auch:
Die Ausplünderung des irakischen Öls
(12. November 2009)
Das Öl und der "Rückzug" aus dem Irak
( 1. Juli 2009)