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Mzoudi-Prozess in Hamburg

Justiz an der Leine der Geheimdienste

Von Ulrich Rippert
29. Januar 2004

Der Prozess gegen den marokkanischen Studenten Abdelghani Mzoudi am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg dauert nun bereits ein halbes Jahr. Am Donnerstag vergangener Woche sollte das Urteil gesprochen werden, doch in letzter Minute kündigte die Bundesanwaltschaft einen neuen Belastungszeugen an. Daraufhin teilte das Gericht mit, es werde erneut in die Beweisaufnahme eintreten.

Mzoudi ist der Beihilfe zum Mord in 3066 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Die Bundesanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft. Der Angeklagte war mit Mohammed Atta, einem der Todespiloten vom 11. September 2001 befreundet. Er hatte Attas Hamburger Gruppe Wohnungen besorgt oder zur Verfügung gestellt und andere Hilfsdienste geleistet.

Dieser Sacherhalt wird von Mzoudi nicht bestritten. Um aber den Tatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen, müsste er in die Pläne der Attentäter vom 11. September eingeweiht gewesen sein, wie seine Anwältin Gül Pinar immer wieder betont. Die von Mzoudi erbrachten Hilfsdienste seien "neutrale Handlungen", die nicht darauf schließen ließen, dass er über die Absichten der Gruppe Bescheid wusste, sagt Pinar. "Beihilfe zum Mord setzt aber Kenntnis über den geplanten Mord voraus."

Der Nachweis, dass Mzoudi über derartige Kenntnisse verfügte, hat die Anklage bisher nicht erbracht. Die wichtigsten Zeugen, die darüber aussagen könnten, befinden sich im Gewahrsam der amerikanischen Behörden, und diese weigern sich, sie von einem deutschen Gericht vernehmen zu lassen. Entsprechende Rechtshilfeersuchen wurden regelmäßig abgelehnt, Aussagen der entsprechenden Zeugen gegenüber den amerikanischen Untersuchungsbehörden entweder geheim gehalten oder den deutschen Sicherheitsbehörden mit einem Sperrvermerk übergeben. Diese leiteten sie dann in ausgewählten Häppchen und anonym an das Gericht weiter.

Die US-Regierung und insbesondere deren Justizminister John Ashcroft drängen zwar darauf, dass Mzoudi und andere Mitglieder der Gruppe um Atta verurteilt werden. Sie wollen aber nicht, dass das Gericht die Hintergründe der Anschläge vom 11. September aufdeckt und einen genauen Einblick in die Ereignisse erhält, die ihnen vorausgingen. Unterstützt werden sie dabei vom deutschen Innenminister Otto Schily, dem Dienstherr des Bundeskriminalamts (BKA). Ginge es nach Ashcroft und Schily, dann wäre die Justiz nur ein ausführendes Organ an der Leine der Sicherheitsbehörden, eine Marionette, die an den Fäden von Regierung und Geheimdiensten tanzt.

Im ersten Hamburger Terroristenprozess vor einem Jahr hatte das Oberlandesgericht dieses Spiel noch mitgemacht und den ebenfalls marokkanischen Studenten Mounir al-Motassadeq zu 15 Jahren Haft verurteilt, obwohl sich Anklage und Beweislage kaum vom Fall Mzoudi unterschieden.

Im zweiten Prozess gegen Mzoudi wurde dem Vorsitzenden Richter des Dritten Strafsenats, Klaus Rühle, die Sache schließlich zu bunt. Nachdem die Sicherheitsbehörden dem Verfahren mehrmals durch neue Informationen eine überraschende Wende gegeben hatten, hob er am 11. Dezember 2003 den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. "In diesem Verfahren hatten es die Richter satt, nur mit Bruchstücken von Beweisen versorgt zu werden", kommentierte die Süddeutsche Zeitung.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Aufhebung des Haftbefehls, und für den 22. Januar wurde allgemein ein Freispruch Mzoudis erwartet - bis das BKA in letzter Minute einen neuen Zeugen aus dem Hut zauberte.

Der Verlauf des Verfahrens

Bereits am 11. September vergangenen Jahres hatte sich eine Wende im Prozess abgezeichnet. Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Heinz Fromm, der an diesem Tag als Zeuge vernommen wurde, entlastete Mzoudi. Er berichtete über Geheimdienstinformationen, wonach die Anschläge in den USA "nicht von einer Hand voll in Hamburg lebender moslemischer Studenten", sondern von der obersten Führungsebene von Al Qaeda in Afghanistan geplant wurden.

Richter Rühle reagierte darauf laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau mit den Worten: "Dann hätte Mounir al-Motassadeq ja freigesprochen werden müssen." Er lehnte es zwar noch ab, einem Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung zu folgen, bemühte sich aber genauer herauszufinden, ob und in welchem Umfang Mzoudi tatsächlich in die Planung der Terroranschläge einbezogen war.

Doch alle Versuche, Al-Qaeda-Mitglieder, die sich in US-Gewahrsam befinden, als Zeugen zu laden, scheiterten. Jede Anfrage wurde von den zuständigen amerikanischen Behörden kategorisch abgelehnt. Auch schriftliche Zeugenaussagen, die amerikanische Ermittler den deutschen Behörden zugänglich gemacht hatten, konnte Rühle nicht verwenden. Es lägen Sperrverträge seitens des Bundeskanzleramts und des Justizministeriums vor, hieß es von deutscher Seite. Die Vernehmungsprotokolle seien lediglich zur "politischen Auswertung", nicht aber für Gerichtsverhandlungen freigegeben worden, beschieden die Amerikaner.

Während sich einige Medien, wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, Zugang zu diesen Dokumenten verschafften und sie in ihrer Berichterstattung verwerteten, blieb dem Hamburger Gericht ihre Verwendung verwehrt. So verschärfte sich der Konflikt zwischen dem Hamburger OLG und den US-Behörden, wobei Kanzleramt und Justizministerium die Blockadehaltung der letzteren unterstützten.

Einen wichtigen Streitpunkt bildeten die Vernehmungsprotokolle von Ramzi Binalshibh, der über Detailkenntnisse der Hamburger Gruppe verfügt. Den Ermittlungen zufolge gehörte Binalshibh dem engen Kreis um Atta an. Er hatte Deutschland nach den Anschlägen vom 11. September verlassen und wurde später in Pakistan verhaftet und an die USA ausgeliefert. Seine Vernehmung durch das Gericht haben die amerikanischen Behörden aber stets verweigert.

Am 11. Dezember, wenige Stunden vor Abschluss der Beweisaufnahme, ging dann überraschend ein dreiseitiges Fax des Bundeskriminalamts beim Gericht ein. Das BKA teilt darin mit, eine nicht namentlich genannte Auskunftsperson habe glaubhafte Angaben gemacht, außer Atta und den beiden anderen Terrorpiloten sei nur Ramzi Binalshibh an der Vorbereitung und Ausführung der Anschläge beteiligt gewesen. Die Vier hätten "andere Personen als Mitwisser ausgeschlossen", heißt es im BKA-Fax.

Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei der "namentlich nicht genannten Auskunftsperson" um Ramzi Binalshibh selbst handeln müsse, und hob den Haftbefehl gegen Mzoudi noch am selben Tag auf.

Über die Frage, warum das BKA dieses entlastende Fax sandte und wer es veranlasste, gibt es bis heute nur Spekulationen.

US-Justizminister Ashcroft soll auf die Weitergabe der Informationen wütend reagiert haben. Es sei nicht nachzuvollziehen, wie ein Mann aus dem engsten Umkreis von Atta, der nachweislich die Terroristen unterstützt habe, aus der Haft entlassen werden könne, erklärte er gegenüber der internationalen Presse. Genüsslich fügte er hinzu, zum Glück hätten die Vereinigten Staaten ein Rechtssystem, das sowohl den Schutz der nationalen Sicherheit als auch die Rechte von Angeklagten gewährleiste. Ehrlicher wäre gewesen: ein Rechtssystem, das die Rechte von Angeklagten der "nationalen Sicherheit" opfert.

Mzoudis Verteidigerin Gül Pinar meinte in einem Interview mit der Jungen Welt : "Es muss irgendeine Behörde im deutschen Apparat gegeben haben, in der es jemand nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, dass ein solches entlastendes Dokument unter Verschluss bleibt und deswegen ein Unschuldiger verurteilt wird."

Weitere Manöver

Es ist aber auch eine andere Erklärung dafür möglich, weshalb das BKA das entlastende Fax schickte. Möglicherweise waren Ashcroft und Schily, die während des Verfahrens ständig in engem persönlichen Kontakt standen, gar nicht mehr an einer Verurteilung Mzoudis interessiert. Denn dieser wäre so jahrelang in deutschen Gefängnissen verschwunden und dem direkten Zugriff der amerikanischen Sicherheitsorgane entzogen worden.

Unmittelbar vor der geplanten Urteilsverkündung berichtete Spiegel Online über Pläne, Mzoudi sofort nach einem Freispruch in einer Blitzaktion nach Marokko abzuschieben. Dort hätte er dann problemlos von der CIA übernommen werden können, während nach deutschem Recht eine Auslieferung an die USA nach einem Freispruch kaum möglich gewesen wäre. Schily, so der Spiegel, habe sich mit Hamburgs rechtslastigem Innensenator Dirk Nockemann von der Partei Rechtsstaatliche Offensive bereits auf ein entsprechendes Vorgehen geeinigt. Selbst die Flugtickets habe ein Anwalt, der Opfer des 11. September vertritt, bereits besorgt.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Schily mit Ashcroft auf dem "kurzem Dienstweg" zusammenarbeitet, um Terror-Verdächtige, denen von der deutschen Justiz keine strafbaren Handlungen nachgewiesen werden können, an die amerikanischen Sicherheitsorgane auszuliefern.

Als Paradebeispiel gilt der Fall Hayder Zammar. Der in Hamburg lebende Syrer mit deutschem Pass stand im Verdacht, er habe als Attas Verbindungsmann zu Osama Bin Laden gedient. Rechtlich konnte ihm aber nichts nachgewiesen werden. Als er im November 2001 einen neuen deutschen Pass beantragte, um nach Syrien zu reisen, sollen die deutschen Behörden die CIA informiert haben. Bereits am Flughafen wurde Zammar festgenommen. Seitdem wird er im Far-Falastin-Gefängnis bei Damaskus ausgehorcht und gefoltert.

Mit der Veröffentlichung der Abschiebungspläne für Mzoudi wurden diese gleichzeitig vereitelt. Mzoudis Anwälte reagierten mit einem Asylantrag, der eine Eilabschiebung zumindest erschwert.

Das könnte erklären, warum das BKA in letzter Sekunde einen weiteren Überraschungszeugen präsentierte, um einem Freispruch doch noch zuvorzukommen und den Prozess - wie die Bundesanwaltschaft beantragte - für 30 Tage zu unterbrechen.

Der anonyme Zeuge soll zwei BKA-Beamten versichert haben, Mzoudi sei als "Logistiker" unmittelbar an der Vorbereitung der Anschläge vom 11. September beteiligt gewesen. Laut Spiegel handelt es sich bei dem Zeugen um eine äußerst dubiose Gestalt, den Iraner "Hamid Reza Zakeri", der als Doppelagent für den iranischen Geheimdienst und die CIA gearbeitet haben will. Er sei den westlichen Geheimdiensten bestens bekannt und gelte als Schwadroneur und Schwätzer, der Dichtung offenbar nicht von Wahrheit unterscheide.

Der Doppelagent habe allerdings auch politisch explosive Dinge zu berichten. So will er laut Spiegel die amerikanischen Behörden 2001 gewarnt haben, "dass um den 10. September 2001 etwas passieren würde". Außerdem behaupte er, der Iran sei an den Anschlägen vom 11. September beteiligt gewesen.

Der Ausgang des Hamburger Verfahrens ist also weiterhin offen. Nur eines scheint bereits fest zu stehen: Zur Wahrheitsfindung über die Hintergründe des 11. September wird es kaum beitragen können.