WSWS : WSWS/DE : Aktuelle Analysen : Deutschland : Demokratie

Geplanter Terroranschlag von Heidelberg entpuppt sich als Hirngespinst

Von Benjamin Harder und Dietmar Henning
18. Oktober 2002

Kurz vor dem 11. September berichteten die Medien in aller Welt über einen spektakulären Schlag gegen den internationalen Terrorismus in Deutschland. Islamische Terroristen hätten den "schwersten Anschlag auf eine US-Auslandseinrichtung seit dem 11. September" geplant, schrieb beispielsweise die Washington Post.

Die Polizei verhaftete in Heidelberg den 25-jährigen Osman P., einen in Deutschland geborenen Türken, und dessen 22-jährige Freundin Astrid E., die sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt. Beiden wird vorgeworfen, am 11. September 2002 Anschläge auf US-Einrichtungen in Heidelberg geplant zu haben.

Doch bereits wenige Tage nach der Festnahme der zwei angeblichen Terroristen begannen die Vorwürfe zu bröckeln. "Der von der Politik groß verkaufte Coup gerät zur zweifelhaften Inszenierung", kommentierte Spiege-Online am 11. September 2002. Doch obwohl sich die Vorwürfe gegen das junge Paar als unhaltbar erwiesen, bleiben sie in Haft.

Der zuständige baden-württembergische Innenminister Thomas Schäuble (CDU), ein Bruder des früheren Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU), hatte vor der Presse verkündet, in der Wohnung des Pärchens seien 130 Kilogramm Chemikalien zur Herstellung von hochexplosivem Sprengstoff gefunden worden. Außerdem habe die Polizei ein Bild von Osama bin Laden, elektronische Bauteile und fünf fertiggestellte Rohrbomben gefunden.

"Wir haben Vermutungen, dass mit den aufgefundenen Sprengsätzen Anschläge auf militärische Einrichtungen in Heidelberg und auf die dortige Innenstadt durchgeführt werden sollten," ergänzte Schäuble. Die präsentierten "Täter" seien strenggläubige Muslime und Anhänger von Osama bin Laden, die Amerikaner und Juden hassten. Als mögliches Datum für einen Anschlag nannte er den 11. September.

An diesen Vorwürfen ist so gut wie gar nichts wahr, wie die ermittelnde Staatsanwaltschaft inzwischen zugeben musste. Das war anscheinend bereits kurz nach der Verhaftung der Beschuldigten klar, hat sich der für Terrorismus zuständige Generalbundesanwalt Kay Nehm doch stets geweigert, das Verfahren an sich zu ziehen.

Die in der Wohnung gefundenen Chemikalien entpuppten sich nach einer Untersuchung als gerade einmal 380 Gramm Schwarzpulver, größere Mengen Natriumnitrat, Schwefelsäure und Holzkohle. Der allergrößte Teil stellte sich als harmloser Pflanzendünger heraus. Außerdem wurden kleine Rohrteile gefunden. Diese Stoffe und Teile kann sich jeder legal im Handel beschaffen. Schwarzpulver befindet sich u. a. auch in gewöhnlichen Silvester-Feuerwerkskörpern.

Das Chemiewerk Kluhte, bei dem Osman P. beschäftigt ist und wo er die Chemikalien angeblich gestohlen haben soll, produziert keine Materialien zur Herstellung von Sprengstoff, sondern Lösungsmittel und Farben. Nach Angaben der Geschäftsleitung werden in dem Werk nur Chemikalien gelagert, die man in jedem Baumarkt legal erwerben kann.

Osman P. gab an, er habe mit diesen Materialien Silvesterböller basteln wollen. "Das ist eine Leidenschaft, die er schon seit seiner Jugend pflegt," sagte seine Rechtsanwältin Andrea Combé. Auf einer Wiese habe er seine Kracher ausprobiert. "Da sind zehn Zentimeter große Löcher und keine Krater, in denen eine ganze Stadt verschwinden kann."

Nach Angaben von Fachleuten wäre mit den in der Wohnung gefundenen Chemikalien die Herstellung von knapp 19 Kilo Schwarzpulver möglich, mit denen eine Explosion allenfalls "im Nahbereich" denkbar wäre.

Des Sprengstoffexperte Eberhard von Löw hält einen Anschlag mit den gefundenen Materialien nicht für möglich. "Dazu sind diese Rohre viel zu klein," sagte er in der ARD-Sendung Monitor. "Sie haben nicht die Wirkung, der Sprengstoff selbst ist relativ schwer zu handhaben. Er zieht zum Beispiel Wasser, so dass man ihn also vorher trocknen muss. Und er ist absolut kein brisanter Sprengstoff - wie ein militärischer oder ein normaler, gewerblicher Sprengstoff."

Auch die "fertigen" Bomben, von denen Innenminister Schäuble gesprochen hatte, existieren nicht. Die gefundenen Rohrstücke und angeblichen Zünder passen nicht richtig zusammen, und ob daraus überhaupt eine Rohrbombe gebaut werden könnte, so die Ermittler des Landeskriminalamtes (LKA), ist nicht sicher.

Die Verbindung von Osman P. und Astrid E. zu Al-Qaida oder einer anderen Terror-Organisation stellte sich ebenso wie der stark religiöse Hintergrund des "Terror-Pärchens" als Erfindung heraus. Menschen, die Osman P. kennen, beschreiben ihn als einen sehr westlich eingestellten Menschen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gilt ein gezielter Anschlag als unwahrscheinlich. Die Sicherheitsbehörden und Politiker haben sich aber bis heute nicht bereit erklärt, diese neuen Erkenntnisse gegenüber der Öffentlichkeit zu kommentieren. Als Schäuble auf einer Presskonferenz gefragt wurde, ob der Fall des "Terror-Pärchens" kurz vor dem 11. September und wegen des laufenden Wahlkampfes überdramatisiert worden sei, reagierte er gereizt und blieb eine Antwort schuldig.

Angeklagte bleiben in Haft

Für die Betroffenen hat die Willkür der Sicherheitsbehörden und der Politiker verheerende Folgen.

Der Anwalt von Astrid E., Thomas Zawodsky, äußerte die Befürchtung, seine Mandantin könne aufgrund der Vorverurteilungen ihren Arbeitsplatz verlieren und zum Verlassen des Landes gezwungen werden. Da würde er ihr im Moment "nicht raten, nach Hause, sprich in die USA, zurück zu kehren".

Ebenso ist unklar, wann die beiden jungen Menschen, die in dem berüchtigten Stuttgarter Gefängnis Stammheim in Untersuchungshaft sitzen, freigelassen werden. Erst vor drei Wochen hatte ein Amtsrichter die Aufhebung des Haftbefehls gegenüber Astrid E. abgelehnt. In der Begründung heißt es, der dringende Tatverdacht bestehe genauso wie die Flucht- und Verdunkelungsgefahr weiterhin.

Diese Haltung, die auch von der Staatsanwaltschaft geteilt wird, ist umso bemerkenswerter, als sich der "dringende Tatverdacht" ausschließlich auf die Zeugenaussage einer Arbeitskollegin von Astrid E. gründet. Astrid E. habe diese angeblich vor einem Anschlag auf den US-Supermarkt, in dem beide arbeiteten, gewarnt. Zudem soll sie sich ihr gegenüber anerkennend über Osama bin Laden geäußert haben. Mit diesen Aussagen hatte sich die Zeugin an die US-Militärpolizei gewandt, die daraufhin die deutsche Polizei informierte.

Die Beschuldigungen der Kronzeugin werden inzwischen aufgrund von Aussagen von Personen, die sie näher kennen, stark angezweifelt. Sie soll eine psychisch labile und verwirrte Person sein, die schon öfter durch fasche Behauptungen aufgefallen ist.

Einfluss auf Bundestagswahlkampf

Der angebliche Terroranschlag von Heidelberg diente der CDU/CSU kurz vor der Bundestagswahl als willkommene Wahlkampfmunition. Die Weitergabe der Informationen durch die amerikanische Bundeskriminalpolizei FBI und die Verhaftung von Osman P. und Astrid E. erfolgte zwei Wochen vor dem Wahltermin, als sich ein möglicher Erfolg von SPD und Grünen abzuzeichnen begann.

Die Union nutzte den Fall, um die rot-grünen Bundesregierung zu beschuldigen, sie "versage im Kampf gegen den Terror" und nehme "die Gefahr des Terrorismus nicht ernst". In einer Wahlkampfrede warf Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber der Regierung vor, dass erst die Amerikaner Deutschland auf Terroristen im Land hinweisen müssten. An anderer Stelle bedankte er sich bei den US-Behörden: "Danke, an das FBI. Denn ohne die Amerikaner hätten wir nicht zugreifen können. Auch das sollte man in dieser Stunde deutlich herausstellen."

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), Mitglied in Stoibers "Kompetenz-Team", machte sofort terroristische Strukturen aus. Er sagte, es sei nicht vorstellbar, dass Osman P. die Tat allein geplant habe, und forderte strengere Kontrollen von Ausländern, generelle Sicherheitsüberprüfungen und die weitere Lockerung des Datenschutzes. Er wiederholte seine Ankündigung, die Union werde im Falle eines Wahlsiegs ein drittes Sicherheitspaket gegen den "islamischen Terror" verabschieden.

Auf den folgenden Wahlkampfkundgebungen bestärkte Edmund Stoiber die Forderungen seines Innenministers: Ausländer müssten bereits abgeschoben werden, wenn sie von den zuständigen Ämtern verdächtigt würden, eine terroristische Organisation zu unterstützen - und zwar so schnell als möglich.

Auch der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Ulrich Kersten, nutzte die Ereignisse in Heidelberg, um größere Befugnisse für die Polizei zu fordern. Er verlangte die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung für "islamische Extremisten". Dadurch ließen sich Strukturen extremistischer Gruppen aufdecken und Anschläge verhindern. Der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erklärte Kersten, der islamistische Extremismus stelle eine "andauernde Bedrohung" dar.

Die Inhaftierung des jungen türkischen Arbeiters und seiner Freundin in Heidelberg hat einen Präzedenzfall geschaffen, Menschen aufgrund eines kaum begründeten Verdachts als "Terroristen" zu brandmarken, zu verfolgen und zu inhaftieren. Das wurde nur wenige Wochen später in Cottbus deutlich.

Am 6. Oktober ließ die Bundesstaatsanwaltschaft gegen elf angebliche "islamistische Terror-Zellen" in Brandenburg, Hessen und Baden-Württemberg Razzien durchführen. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin Focus über eine im Raum Cottbus untergetauchte "islamistische Terror-Gruppe" berichtet, die angeblich Sprengstoffanschläge auf US-amerikanische und jüdische Einrichtungen plane. Aufgrund dieses Berichts (und nicht eines durch Tatsachen begründeten Verdachts) ließ Generalbundesanwalt Kay Nehm "in Abweichung vom Ermittlungskonzept" eine bereits seit Monaten andauernde Observation abbrechen und noch am selben Tag eine Durchsuchung erwirken und vollstrecken.

In Cottbus wurden fünf "mutmaßliche Islamisten" mit der Beschuldigung festgenommen, sie hätten "auf der Grundlage eines aggressiv-militanten islamischen Fundamentalismus Anschläge in der Bundesrepublik" geplant. Einen Tag nach der Festnahme erklärte Nehm, dass der Terrorismusverdacht sich nicht bestätigt habe. Vier der Festgenommenen wurden wieder freigelassen, der fünfte, ein Algerier, wurde wegen seines Aufenthaltsstatus in Haft behalten. Ihm droht nun die Abschiebung.

Siehe auch:
Vier Jahre rot-grüne Innenpolitik - Der Staat rüstet auf
(21. September 2002)
Deutsche Regierung verbietet türkische Islamistengruppe - Ein Angriff auf die Meinungs- und Organisationsfreiheit
( 14. Dezember 2002)