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Die Genfer Konvention und das US-Massaker an Kriegsgefangenen in Afghanistan

Erklärung der WSWS-Redaktion
11. Dezember 2001
aus dem Englischen (7. Dezember 2001)

Am 1. Dezember krochen die letzten etwa achtzig Überlebenden des Massakers, das amerikanische und britische Streitkräfte zusammen mit der Nordallianz in der Gefängnisfestung Kala-i-Dschangi angerichtet hatten, aus ihren Verstecken und ergaben sich ihren Peinigern.

Sechs Tage lang, seit Sonntag dem 25. November, waren amerikanische und britische Spezialeinheiten gemeinsam mit den Truppen des Nordallianz-Generals Rashid Dostum in einer massiven und einseitigen Attacke gegen 400 bis 800 nicht-afghanische Taliban vorgegangen, die sich zuvor in Kundus ergeben hatten. Die USA, Großbritannien und die Nordallianz rechtfertigten ihr Blutbad an den Gefangenen, von denen die meisten durch zweitägige amerikanische Luftangriffe starben, mit der Behauptung, die Talibangefangenen hätten einen Aufstand organisiert.

Doch die Filmreportagen, auf denen man sehen kann, wie amerikanische und Nordallianz-Soldaten von den Zinnen der Festung herab auf die Kriegsgefangenen schießen und der ganze Boden von Leichen übersät ist, legen ein klares Zeugnis für ein Massaker ab. Noch während die letzten Überlebenden gruppenweise liquidiert wurden, forderten Menschenrechtsorganisationen eine Untersuchung wegen Verletzung der Genfer Konvention und anderer internationaler Vereinbarungen über Kriegsführung.

Amnesty International und Human Rights Watch verlangten mit Unterstützung von Mary Robinson, der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, eine Untersuchung der Ereignisse in der Festung Kala-i-Dschangi. Die Vereinigten Staaten und Großbritannien haben alle derartigen Forderungen zurückgewiesen. Die amerikanischen Medien, die während des Geschehens nur beiläufig auf die blutigen Ereignisse eingingen, sind kurz danach vollkommen verstummt.

Aber das Gemetzel an Kriegsgefangenen außerhalb von Masar-i-Scharif kann nicht so leicht unter den Teppich gekehrt werden. So bemerkte die britische Zeitung Guardian am 1. Dezember: "Eine einzige, schreckliche Grausamkeit kann in einem Krieg zum prägenden Moment werden... es stellt sich die Frage, ob der blutige Ausgang des Gefangenenaufstands dieser Woche in Kala-i-Dschangi, der Festung aus dem 19. Jahrhundert außerhalb der Stadt Masar-i-Scharif im Norden Afghanistans, zum Wendepunkt im Afghanistankrieg werden wird. Bilder, auf denen sich Angehörige der Hilfsorganisationen ihren Weg durch Leichen von Talibangefangenen bahnen, die teils von den Nordallianzkräften und teils von amerikanischen Bomben getötet wurden, haben auf der ganzen Welt Abscheu hervorgerufen."

Noch nie trug eine Tat des amerikanischen Militärs so klare Züge eines Kriegsverbrechens wie diese Ermordung Hunderter Kriegsgefangener in der Gefängnisfestung. Nach dem Massaker von My Lai in Vietnam versuchten das amerikanische Militär und die Zivilbehörde, das Gemetzel an Zivilisten der Brutalität eines Einzelnen zuzuschreiben. Der Haupttäter, Leutnant William Calley, wurde von der amerikanischen Justiz verfolgt.

Diesmal liefern die Erklärungen und Aktionen führender US-Militär- und Regierungsvertreter sowohl vor wie nach der Einkesselung der Gefangenenfestung zahlreiche Beweise dafür, dass das Massaker ein direktes Ergebnis der Entscheidungen führender US-Politiker war. Es handelt sich um ein Verbrechen ungeheuren Ausmaßes, das die amerikanische herrschende Elite noch lange verfolgen wird. Die Zeit wird kommen, wo führende Militärbefehlshaber und der Bush-Regierung für ihre Rolle bei dem Blutbad in Kala-i-Dschangi ins Gefängnis wandern könnten.

Die Ereigniskette

Viele Details der Belagerung bleiben unklar, aber die grundlegenden Fakten sind nicht strittig. Als die Talibankräfte in Kundus sich am 23./24. November ergaben, wurde den afghanischen Taliban erlaubt, in ihre Dörfer zurückzukehren. Aber Soldaten, die aus dem Ausland stammten - vor allem Pakistaner, aber auch Usbeken, Tschetschenen und Araber - wurden ausgesondert und gefangengenommen. Dies geschah in Übereinstimmung mit öffentlichen Erklärungen des amerikanischen Verteidigungsministers Donald Rumsfeld sowie anderer amerikanischer Politiker, die ihr Veto einlegten, als bekannt wurde, dass Generäle der Nordallianz angeblich mit Taliban-Offizieren über sicheres Geleit für nicht-afghanische Taliban im Austausch gegen die Kapitulation von Kundus verhandelten.

Hunderte ausländischer Taliban - Schätzungen variieren zwischen 400 und 800 - wurden auf Lastwagen von Kundus in einen Außenbezirk von Masar-i-Scharif gebracht und schließlich in der Burg Kala-i-Dschangi zusammengepfercht, die General Dostum als militärisches Hauptquartier diente. Wie mehrere Pressereporter berichteten, hatten die Gefangenen geglaubt, sie würden freigelassen, und waren schockiert, als sie sich in der Festung gefangen fanden. Der Guardian zitierte am 1. Dezember Amir Jan, den Anti-Taliban-Kommandanten, der die Kapitulation ausgehandelt hatte, mit den Worten: "Die Ausländer dachten, dass sie nach ihrer Übergabe an die Nordallianz frei sein würden. Sie hatten nicht damit gerechnet, ins Gefängnis zu kommen." Jan erklärte der Zeitung auch, dass es die amerikanischen "Berater" waren, die entschieden hatten, dass die Gefangenen in die Festung Kala-i-Dschangi gebracht werden, nachdem die Nordallianz ursprünglich vorgeschlagen hatte, sie auf einem Flugplatz bei Masar-i-Scharif festzuhalten.

In der Nacht vom 24. November zündete ein Talibangefangener, der durchsucht werden sollte, eine versteckte Handgranate, und tötete dadurch sich selbst und zwei von Dostums Männern. Eine Anzahl anderer Kriegsgefangener folgten dem Beispiel und sprengten sich mit Handgranaten in die Luft.

Am folgenden Tag, am Sonntag dem 25. November, begannen die Soldaten der Nordallianz den Gefangenen die Hände auf dem Rücken zusammenzubinden. Etwa 250 Kriegsgefangene waren so gefesselt worden, als zwei amerikanische CIA-Agenten begannen, sie in der Festung zu verhören. Die Intervention der Amerikaner war offensichtlich der Funke, an dem sich die nachfolgenden Ereignisse entzündeten.

Amir Jan berichtete: "Die Gefangenen argwöhnten, sie sollten erschossen werden." Ein Kampf brach zwischen dem CIA-Agenten Johnny Spann und einem der Gefangenen aus und führte zu einer Schießerei, in deren Verlauf Spann getötet wurde. Die Londoner Times berichtete am 28. November, dass Spann auf Gefangene zielte und vier von ihnen erschoss, ehe er von andern Kriegsgefangenen zu Boden geworfen und getötet wurde. Darauf griffen die Gefangenen die Wachen der Nordallianz an und bemächtigten sich ihrer Waffen.

Der zweite CIA-Agent flüchtete, nahm über Satellit Kontakt mit den amerikanischen Befehlshabern auf und forderte dringend Verstärkung an. Amerikanische und britische Spezialeinheiten trafen bei der Festung ein und eröffneten einen Sturmangriff auf die Kriegsgefangenen im Innern, der sehr bald durch mit massive Luftschläge verstärkt wurde.

In den folgenden Tagen beaufsichtigten die US-Spezialeinheiten die Liquidierung der großen Mehrheit der Kriegsgefangenen. Angeblich sollen sie Nordallianzsoldaten dazu angehalten haben, Dieselöl in einen Keller zu gießen, in dem sich Gefangene versteckt hielten, und dieses anzuzünden. Nachdem die schlimmsten Kämpfe vorbei waren, erklärte ein Fotograf von Associated Press, er habe bis zu fünfzig Taliban mit gefesselten Händen innerhalb der Festung am Boden liegen sehen. Andere (britische) Pressefotografen sagten, dass Nordallianzsoldaten alle Talibangefangenen töteten, denen es gelungen war, aus der Burg herauszukommen.

Ein BBC-Bericht vom 29. November dokumentierte die direkte Verwicklung amerikanischer Soldaten: Ein halbes Dutzend US-Spezialkräfte habe von außen auf die Gefangenen in der Burg gefeuert. Die Londoner Times bestätigte am 28. November diesen Bericht und schrieb: "Zeugen berichteten, dass die Beteiligung geübter Soldaten an dem Angriff schnell deutlich wurde, als vereinzelte Feuerstöße aus Maschinengewehren der Nordallianz von systematischen Einzelschüssen von Scharfschützen abgelöst wurden."

Was die Bewaffnung der Gefangenen angeht, so berichtete die Londoner Times, sie hätten im Ganzen etwa 30 Gewehre, zwei Panzerabwehrwaffen und zwei Raketenwerfer erbeutet.

Spitzfindigkeiten und Unwahrheiten

Die US-Regierung und die Medien haben eine Reihe von Schutzbehauptungen vorgebracht, um das Massaker an den Taliban-Kriegsgefangenen zu rechtfertigen und abzustreiten, dass amerikanische Soldaten Kriegsverbrechen begangen hätten. Dabei werden sowohl Tatsachen verdreht als auch die Genfer Konvention über Kriegsgefangene falsch dargestellt.

Behauptung Nr. 1: Die Verantwortung für das Blutbad liegt bei den Gefangenen, die einen unprovozierten Aufstand durchführten.

Dies ist das Thema, das alle Reportagen über das Massaker in der amerikanischen Presse durchzieht. Die Artikel, die in der New York Times publiziert wurden, sind Muster einer angeblich objektiven Berichterstattung, sorgfältig zurechtgemacht, um die Schuld der USA klein zu reden, wenn nicht ganz abzustreiten.

Am 29. November beschreibt Carlotta Gall im ersten größeren Artikel über die Belagerung die Szene als "einen Aufstand der Gefangenen gegen ihre Gefängniswärter", die "sich in einen verzweifelten Kampf bis zum Tod gestürzt hatten". Gall tut ihr Bestes, um die Rolle der amerikanischen Streitkräfte beim Massaker herunterzuspielen, und schreibt beschönigend über "amerikanische und britische Truppen, die der Nordallianz dabei halfen, ihr Fort zu verteidigen".

In einem späteren Artikel (vom 2. Dezember) ignoriert Gall die Berichte ausländischer Zeitungen, die in der Zwischenzeit auf die Provokationen der Nordallianz und der USA hingewiesen hatten, und beschreibt das Gemetzel als einen "Gefangenenaufstand, der letzten Sonntag begann, als die Gefangenen ihre Wächter überwältigten und deren Waffen erbeuteten".

Diese Version des Ereignisses wurde am unverfrorensten vom CIA-Direktor George Tenet verbreitet, der den getöteten CIA-Agenten als einen nationalen Helden pries und über die Taliban-Kriegsgefangenen sagte: "Ihre Gefängnisrevolte - die auf Mord abzielte - forderte viele Leben, darunter auch das eines sehr mutigen Amerikaners..."

Die Implikationen des Times-Artikels und ähnlicher Berichte lauten, dass die Gefangenen beschlossen hatten, eine Massenselbstmordaktion zu vollführen, und darauf hofften, so viele ihrer Eroberer wie möglich mit sich in den Tod zu reißen. Die Washington Post erklärte in einem Leitartikel vom 27. November ausdrücklich: "Al-Quaida und die Talibangefangenen, viele von ihnen Nicht-Afghanen, waren bereit, Handgranaten an ihrem eigenen Körper zu zünden, um die Wachen um sich herum zu töten. Gestern kämpften einige von ihnen immer noch weiter, und es sah aus wie ein bewusster Kampf bis zum Tod in dem Fort, in dem sie gefangen waren."

Als erstes muss zu diesen Behauptungen gesagt werden, dass sie den Fakten ins Gesicht schlagen. Als zweites, dass sie das Blutbad, das die USA und ihre Verbündeten angerichtet haben, selbst dann weder moralisch noch juristisch rechtfertigen würden, wenn sie wahr wären.

Nach internationalem Recht muss jede militärische Reaktion auf eine Gefangenenrevolte verhältnismäßig sein. Die wahllose Bombardierung von Gefangenen, von denen viele noch dazu gefesselt waren, ist eine klare Verletzung dieser Bedingung.

Außerdem wird die Behauptung, dass die Gefangenen entweder Mord oder Selbstmord geplant hätten, durch die Tatsache widerlegt, dass sie sich ihren Feinden eben erst ergeben hatten, um einen nutzlosen "Kampf bis zum Tod" zu vermeiden. Gleichzeitig hatten sie gute Gründe anzunehmen, dass sie in eine Falle gelockt und summarisch exekutiert werden sollten, da General Dostums Soldaten solche Grausamkeiten erst zwei Wochen vorher bei der Einnahme von Masar-i-Scharif und auch bei der Übernahme von Kundus verübt hatten. Eine Situation, in der sie mit hinter dem Rücken gefesselten Händen amerikanischen Verhörleitern gegenübergestellt wurden, konnte solche Befürchtungen nur bestärken.

Behauptung Nr. 2:Die Talibangefangenen verwirkten ihren legalen Status als Kriegsgefangene, indem sie sich ihren Eroberern widersetzten.

Diese Behauptung wurde am 26. November vom US-Militärsprecher Kenton Keith aufgestellt, der erklärte, der "Status" der Gefangenen als POW (Prisoner of War) habe sich verändert, indem sie sich "an offensiven Handlungen beteiligt" hätten.

Vom Standpunkt des internationalen Rechts aus würde diese Behauptung nur dann Beachtung verdienen, wenn erwiesen wäre, dass die Gefangenen vorsätzlich und unprovoziert gehandelt haben. Die Fakten legen jedoch die entgegengesetzte Schlussfolgerung nahe. Und selbst wenn die Gefangenen im streng juristischen Sinn aufgehört hätten, Kriegsgefangene zu sein, wären sie nach wie vor Menschen geblieben. Die internationalen Kriegsregeln sollen ja gerade grundlose Gewalt und Blutvergießen verhindern. Ein Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention von 1977 verbietet sogar ausdrücklich "die Anordnung, dass es keine Überlebenden geben solle".

Behauptung Nr. 3:Der Konflikt in Afghanistan ist ein Bürgerkrieg, nicht ein Krieg zwischen Staaten. Infolgedessen sind gefangene Kämpfer nicht der Genfer Konvention unterworfen und stehen nicht unter dem Schutz internationalen Rechts.

Diese Rationalisierung wurde wiederum von der New York Times vorgebracht, die in einem Artikel vom 2. Dezember erklärte, dass nicht-afghanische Talibansoldaten, die von der Nordallianz gefangen wurden, "ausländische Soldaten in einem Bürgerkrieg ohne gesicherte Rechtsansprüche" seien. Das selbe Thema kam in einem Kommentar des New York Times -Autors Serge Schmemann vom 30. November zur Sprache, der über den Massenmord im Fort von Kala-i-Dschangi sagt: "Es war nicht einmal klar, ob die Genfer Konvention hier Gültigkeit hatte... die Regeln sind unterschiedlich, je nachdem ob es sich um internationale Konflikte handelt - für welche die Genfer Konvention geschrieben wurde, nach der die Vereinigten Staaten direkt für die Behandlung der Kriegsgefangenen verantwortlich wären - oder um interne Konflikte. Beim Kampf in Afghanistan handelt es sich um jene Art internationalen Bürgerkriegs, die immer häufiger stattfindet, jedoch juristisch komplex ist."

Die Behauptung, dass die Genfer Konvention über die Behandlung von Kriegsgefangenen nicht auf Bürgerkriege zuträfe, ist falsch. Die Konvention, die am 12. August 1949 verabschiedet wurde, erklärt in Artikel drei: "Im Falle eines bewaffneten Konflikts, der keinen internationalen Charakter aufweist, und der auf dem Gebiet einer der Hohen Vertragsparteien entsteht, ist jede der am Konflikt beteiligten Parteien gehalten, wenigstens die folgender Bestimmungen anzuwenden:..." (Hervorhebung hinzugefügt)

Der Artikel fährt fort mit der Erklärung, dass gefangene Soldaten menschlich behandelt werden müssen, und untersagt: "a) Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung; b) das Nehmen von Geiseln; c) Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung; d) Verurteilung und Hinrichtung ohne Urteil eines ordnungsmäßig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet."

Die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Afghanistan haben alle 1949 die Konvention unterzeichnet und sind dadurch juristisch an ihre Bestimmungen gebunden.

Dass die Genfer Konvention für den Krieg in Afghanistan Gültigkeit hat, ist nicht nur die Meinung des World Socialist Web Site, sondern auch des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Das IKRK ist durch die Konvention autorisiert, die Einhaltung ihrer Bestimmungen zu überwachen. Es gab am 23. November, dem Vorabend der Kapitulation der Talibankräfte von Kundus und zwei Tage vor Beginn des Massakers in Kala-i-Dschangi, ein unmissverständliches Statement heraus. "Artikel drei hat für jedermann Gültigkeit - die Nordallianz, die Taliban, al-Quaida, jeder der auf dem Territorium kämpft," sagte Catherine Deman, juristische Beraterin der Rechtsabteilung des IKRK. Sie fuhr fort: "Es ist in den afghanischen Bergen dasselbe wie in Ruanda, dem Irak oder überall sonst." Die Vereinigten Staaten, setzte Deman hinzu, seien moralisch verpflichtet, die Konvention in vollem Umfang einzuhalten.

Amnesty International gab vergangenen Monat eine ähnliche Erklärung heraus, worin sie betonte, dass "jeder Talibankämpfer, oder jedes Mitglied von Osama bin Ladens Organisation al-Quaida, das von den USA oder Großbritannien gefangen genommen wird, den Schutz von Kriegsgefangenen haben muss".

Eine Erklärung von Human Rights Watch, die am 1. Dezember zu dieser Frage veröffentlicht wurde, verdient es, ausführlich zitiert zu werden. Die Organisation fordert eine Untersuchung des "Gemetzels" von Kala-i-Dschangi und erklärt dazu: "Die menschliche Behandlung aller Personen, die nicht aktiv an den Feindseligkeiten teilnehmen, auch gefangener feindlicher Soldaten oder solcher, die sich ergeben haben, ist ein fundamentales Prinzip des internationalen Menschenrechts (der Kriegsgesetze). Es muss unter allen Umständen respektiert werden, unabhängig davon, ob der Konflikt als internationaler oder als interner bewaffneter Konflikt gilt, und muss zu Gunsten aller Personen Anwendung finden, die von einer bewaffneten Gewalt festgehalten werden, seien es Kriegsgefangene, Kämpfer ohne Kriegsgefangenenstatus oder gefangene Zivilisten."

Was die Behauptung betrifft, der Afghanistankonflikt sei ein Bürgerkrieg, so ist es interessant zu beobachten, wie die Apologeten der Bush-Regierung und des US-Militärs auf einmal entdecken, dass Amerikas "Krieg gegen Terrorismus" - den Präsident George W. Bush am 20. September in seiner Rede vor dem Kongress mit großem Pathos erklärt und mit Ultimaten an Afghanistan und Prahlereien über die Bereitschaft der USA, das Land anzugreifen, versehen hatte - nun nur noch ein interner Konflikt in Afghanistan sein soll. Erst vor wenigen Wochen diskutierte die amerikanische Presse die Tauglichkeit des Plans des Weißen Hauses, die Nordallianz als Hilfstruppe in ihrem Kampf zur Überwindung des Talibanregimes einzusetzen. Jetzt möchten uns die gleichen Zeitungen glauben machen, dass die USA nur eine Beraterrolle in einem laufenden Bürgerkrieg spielen.

Behauptung Nr. 4:Das Talibanregime ist von der Weltgemeinschaft nicht als legitime Regierung Afghanistans anerkannt, und deshalb hat die Genfer Konvention keine Gültigkeit.

Diese Rechtfertigung wurde von einigen US-Vertretern in Umlauf gebracht. Sie wird durch den Buchstaben der Konvention von 1949 klar widerlegt. Artikel vier, der definiert, auf welche Personen die Konvention Anwendung findet, schließt ein: "Angehörige regulärer bewaffneter Kräfte, die sich zu einer von der Gewahrsamsmacht nicht anerkannten Regierung oder Behörde bekennen".

Behauptung Nr. 5:Ausländische Talibankämpfer sind keine echten Soldaten. Sie stehen in Verbindung mit Osama bin Ladens Organisation al-Quaida und sind gestählte Killer, Terroristen und Kriminelle.

So brachte die New York Times in ihrem Artikel vom 2. Dezember über das Gefangenenmassaker diese Frage sehr plump aufs Tapet und versicherte, der Widerstand der Gefangenen von Kala-i-Dschangi beweise ihre Kriminalität: "Dass die Reihen der ausländischen Taliban gestählte Killer enthielten, zeigte sich letzte Woche klar und deutlich, als die Gefangenen revoltierten und einen amerikanischen Geheimdienstoffizier töteten."

Alberto R. Gonzales, Berater im Weißen Haus, blies ins selbe Horn und verteidigte Bushs Vorschlag, gefangene al-Quaida-Mitglieder vor geheime Militärtribunale zu bringen. Unter dem Kriegsrecht, erklärte er, seien sie staatenlose "gesetzlose Kombattanten" und würden der Genfer Konvention nicht unterliegen.

Verteidigungsminister Rumsfeld setzte alle ausländischen Talibankämpfer wiederholt mit al-Quaida und bin Laden gleich. Erst letzten Sonntag brandmarkte er während eines Interviews in der Sendung "Meet the Press" die Überlebenden des Gefängnismassakers als "die letzten Elemente des harten Kerns von al-Quaida", und fügte hinzu: "Wenn diese Leute sich nicht ergeben wollen, dann haben sie selbst ihre Wahl getroffen."

Diese vollständige Identifikation der ausländischen Taliban mit al-Quaida ist falsch. In Wirklichkeit haben Vorort-Interviews mit Überlebenden des Gefängnismassakers bestätigt, dass viele der nicht-afghanischen Kämpfer blutjunge Rekruten sind, die keine Verbindung zu bin Laden haben. Meistens sind es Sympathisanten islamistischer Parteien in Pakistan, und viele kamen erst nach Beginn des US-Bombenkriegs nach Afghanistan.

Drei Tage vor Beginn des von den USA geführten Angriffs auf die Gefangenenfestung schrieb das World Socialist Web Site: "Der Zweck der Verleumdung aller ausländischen Taliban als Terroristen ist offensichtlich - dadurch soll jede Bluttat, die in Kundus oder anderswo geschehen könnte, schon im Voraus gerechtfertigt werden."

Die Praxis der USA, ausländische Taliban auszusondern, mit besonderer Brutalität zu behandeln und vor inoffiziellen Gerichten abzuurteilen, ist nicht nur willkürlich, anti-demokratisch und moralisch verwerflich, sie ist nach der Genfer Konvention auch illegal. Artikel drei besagt: "Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgend einer anderen Ursache außer Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, des Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgend einem ähnlichen Grunde." (Hervorhebung hinzugefügt)

Außerdem müssen nach der Konvention auch diejenigen Kriegsgefangenen als solche behandelt werden, die krimineller Aktionen verdächtigt werden, mit allen mit diesem Status verbundenen Rechten, bis sie durch ein Militärgericht verurteilt werden, das ihnen einen öffentliches Gerichtsverfahren, einen dementsprechenden Prozess und das Recht auf Berufung garantiert. (Siehe dazu die Artikel 5, 84 und 106 der Genfer Konvention über Kriegsgefangene, http://www.admin.ch/ch/d/sr/i5/0.518.42.de.pdf) Bushs geheime Militärgerichte verletzen eindeutig diese Bestimmungen.

Behauptung Nr. 6:Die Vereinigten Staaten haben wenig oder keine Kontrolle über die Behandlung der gefangenen Taliban durch die Nordallianz, und aus diesem Grund sind sie an irgendwelchen Grausamkeiten oder ungesetzlichen Dingen, die bei der Belagerung von Kala-i-Dschangi geschehen sein mögen, nicht schuld.

Dass amerikanische Politiker diese Behauptung aufstellen können, ohne rot zu werden, und die Medien sie kritiklos wiederholen, unterstreicht nur den Zynismus und die Heuchelei, die das politische Establishment der USA durchdringen. Solche Behauptungen drücken Verachtung für die internationale öffentliche Meinung aus und gehen davon aus, dass die USA ungestraft die brutalsten Aktionen verüben kann.

Typisch für diese Argumentation waren die Bemerkungen der Sprecherin des Pentagon, Victoria Clarke, die den Reportern am 29. November erklärte: "Zu sagen, wir könnten kontrollieren oder diktieren, was die Oppositionsgruppen machen, ist eine glatte Überschätzung. Wir können es nicht."

Ein weiterer "hoher Beamter des Verteidigungsministeriums" wurde in der Presse mit den Worten zitiert, die Frage nach der Behandlung der gefangenen Talibansoldaten an Washington zu stellen, sei dasselbe, "als wenn man mich fragte, unter welchen Bedingungen Gefangene in Frankreich gehalten werden".

Diese Spitzfindigkeiten schlagen der harten Tatsache ins Gesicht, dass die amerikanischen Streitkräfte selbst das Kriegsgefangenenmassaker in der Festung leiteten und sich daran beteiligten. US-Spezialeinheiten waren auf dem Gelände, zielten auf quasi wehrlose Gefangene, und CIA-Agenten innerhalb der Festung lieferten den Funken, an dem sich der Widerstand der Gefangenen entzündete. Der größte Teil der Kriegsgefangenen wurde dann durch amerikanische Raketen und Bomben getötet.

Außerdem bereitete die Politik der USA - öffentlich durch Spitzenvertreter der Bush-Regierung verkündet - dem Massaker den Boden. Vor der Kapitulation der Taliban in Kundus machte Verteidigungsminister Rumsfeld eindeutig klar, dass Washington entscheiden werde, was mit den Talibansoldaten zu geschehen habe. Er erklärte wiederholt, dass keine Übereinkunft akzeptiert werde, die den ausländischen Taliban die Freiheit zugestehe, falls die Stadt übergeben werde. Er tat dies mit vollem Wissen, dass die Nordallianzkommandanten nur wenige Tage zuvor bei der Einnahme von Masar-i-Scharif Massenexekutionen und Massaker verübt hatten.

Rumsfeld ging noch weiter und machte klar, dass es den USA am liebsten wäre, wenn alle ausländischen Talibansoldaten getötet würden. In der Woche, die dem Massaker in der Burg Kala-i-Dschangi vorausging, erklärte er vor der Presse, die USA seien "nicht geneigt, Kapitulationen auszuhandeln", und er hoffe, dass - wie er es nannte - die al-Quaida-Kräfte "entweder getötet oder gefangengenommen werden".

Am 21. November wurde Rumsfeld sogar noch deutlicher und sagte in der CBS-Sendung "60 Minuten II", er ziehe es vor, wenn Osama bin Laden getötet statt lebendig gefangen werde. "Sie können ihr Leben darauf wetten", sagte er.

Am 20. November sagte Kenton Keith, der offizielle Vertreter der amerikanischen und britischen Streitkräfte in Afghanistan, die USA seien in Kundus gegen jede Verhandlungslösung. Er versuchte dann, die Verantwortung Amerikas für ein bevorstehendes Massaker abzuleugnen, und sagte, die "Koalition" übe Druck auf die Nordallianz aus, Gefangene anständig zu behandeln. Jedoch, fügte er hinzu: "Wir sind nicht in der Position, irgendetwas zu garantieren."

Die Implikationen der Bemerkungen von Rumsfeld und anderer amerikanischer Vertreter waren unmissverständlich. Am 23. November berichtete die Washington Post über weitverbreitete Befürchtungen in der Presse des Mittleren Ostens, dass Rumsfelds Kommentare "grünes Licht von Seiten der USA für die Ermordung sogenannter afghanischer Araber signalisieren". Ein Kommentator schrieb mit voller Berechtigung, dass die Nordallianz "von den Amerikanern ermutigt und angestiftet" werde, an gefangenen Talibankämpfern Vergeltung zu üben.

Nach dem Massaker von Kala-i-Dschangi haben einige Menschenrechtsanwälte und Kommentatoren in der internationalen Presse auf Rumsfelds Bemerkungen als Beweis für die Komplizenschaft der US-Regierung an den Gräueltaten hingewiesen.

In einem Leitartikel mit der Überschrift "Blutbefleckter Bush" forderte der britische Observer am 2. Dezember eine vollständige internationale Überprüfung der Ereignisse von Masar-i-Scharif. "Solange diese Umstände nicht aufgeklärt sind", heißt es in der Zeitung, "wird der Verdacht bestehen bleiben, dass die USA eine Politik der Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren verfolgt".

Die USA hat die Tatsache nicht verschwiegen, dass amerikanische Spezialeinheiten und CIA-Agenten direkt in die Verhöre gefangener Talibansoldaten involviert sind. Seit dem Angriff auf die Festung Kala-i-Dschangi hat Rumsfeld wiederholt erklärt, Amerika sei gegen jede Kapitulation von Kandahar, bei der die ausländischen Taliban und verbündeten al-Quaida-Kräfte die Freiheit erhielten, und verlangt, dass die Anti-Taliban-Kommandanten gefangene Talibanführer zum Verhör und möglichen Gerichtsverfahren an die USA ausliefern.

Die Haltung der USA steht in direktem Gegensatz zu einer weiteren Kernbestimmung der Genfer Konvention, die in Artikel 17 niedergelegt ist, dass ein Kriegsgefangener nur zur Nennung seines Namens, Grades, Geburtsdatums und seiner Matrikelnummer verpflichtet ist, und dass er nicht zu irgendwelchen zusätzlichen Aussagen gezwungen werden darf.

Dieses Recht wird durch folgende Verfügung unzweideutig formuliert: "Zur Erlangung irgendwelcher Auskünfte dürfen die Kriegsgefangenen weder körperlichen noch seelischen Folterungen ausgesetzt, noch darf irgendein Zwang auf sie ausgeübt werden. Die Kriegsgefangenen, die eine Auskunft verweigern, dürfen weder bedroht noch beleidigt noch Unannehmlichkeiten oder Nachteilen irgendwelcher Art ausgesetzt werden."

Bezeichnenderweise haben die Vertreter des Pentagon nicht bestritten, dass Talibangefangene der Folter unterworfen werden, auch die, die von amerikanischen Spezialeinheiten verhört werden. Laut einem Bericht in der Washington Post vom 30. November sei ein "hoher Beamter des Verteidigungsministeriums" nur zu der Aussage bereit gewesen, dass "er keine Informationen darüber gesehen habe, ob die Gefangenen während dieser Verhöre gefoltert wurden".

Washingtons doppelter Standard gegenüber Kriegsverbrechen

Das amerikanische Vorgehen in der Gefängnisfestung verstößt, wie gezeigt, gegen die elementarsten Regeln der Genfer Konvention, die Mord, Folter oder unmenschliche Behandlung von gefangenen Soldaten verbieten. Darüberhinaus verletzt das Verhalten der USA hinsichtlich Behandlung, Befragung und Strafverfolgung von Kriegsgefangenen im Afghanistan-Krieg weitere Bestimmungen der Genfer Konvention.

Sie verstößt auch gegen Geist und Buchstabe der Richtlinien des US-Verteidigungsministeriums selbst, in denen die Einhaltung der Genfern Konvention vorgeschrieben wird. Eine Verordung des Verteidigungsministeriums von 1994 erklärt: "Es ist Politik des DoD [Department of Defense, Verteidigungsministerium], dass: (1) Die US-Streitkräfte sich den Prinzipien, dem Geist und dem Inhalt des internationalen Kriegsrechts, dem gewohnheitsrechtlichen wie dem kodifizierten, entsprechend verhalten, einschließlich der Genfer Konventionen." Weiter schreibt die Verordnung vor, dass jegliche "mutmaßlichen oder behaupteten Verstöße... gegen das internationale Kriegsrecht unverzüglich den verantwortlichen Stellen gemeldet und untersucht werden...."

Ein weiteres Dokument des Verteidigungsministeriums erklärt zur Behandlung von gefangenen Soldaten: "Sollte es irgendeinen Zweifel über den Status eines Gefangenen geben, soll er gemäß den Bestimmungen der Genfer Konventionen und der USA geschützt werden, bis sein Status von einem kompetenten Tribunal geklärt werden kann."

Die Genfer Konvention von 1949 weist die unterzeichnenden Nationen an, die entsprechenden Gesetze zu verabschieden und "angemessene Strafbestimmungen" für solche Personen vorzusehen, die "schwere Verletzungen" gegen die Konvention "begehen oder zu einer solchen Verletzung den Befehl erteilen". Weiter heißt es in Artikel 129: "Jede Vertragspartei ist zur Ermittlung der Personen verpflichtet, die der Begehung oder der Erteilung eines Befehls zur Begehung der einen oder andern dieser schweren Verletzung beschuldigt sind und hat sie ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit vor ihre eigenen Gerichte zu ziehen."

Artikel 130 definiert "schwere Verletzungen" als "vorsätzlicher Mord, Folterung oder unmenschliche Behandlung, einschließlich biologischer Experimente, vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Integrität oder der Gesundheit, Nötigung eines Kriegsgefangenen zur Dienstleistung in den bewaffneten Kräften der feindlichen Macht oder Entzug ihres Anrechts auf ein ordentliches und unparteiisches, den Vorschriften des vorliegenden Abkommens entsprechendes Gerichtsverfahren".

Das Massaker an Hunderten von Talibangefangenen in der Festung Kala-i-Dschangi erfüllt eindeutig die juristische Definition eines "schweren Verstoßes" der Genfer Konvention. Die Vereinigten Staaten sind deshalb wie jeder andere Unterzeichner der Genfer Konvention rechtlich verpflichtet, die Verantwortlichen zu verfolgen. Es gibt einen historischen Präzendenzfall hinsichtlich der Verfolgung von Regierungsbeamten und Militärs wegen Gräueltaten gegen Kriegsgefangene: Das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal, das führende Vertreter Deutsclands gerade auch wegen des Missbrauchs von Kriegsgefangenen anklagte.

Die USA ist gegen einen internationalen Gerichtshof, dem sie selbst unterworfen wären, und hat in der Vergangenheit die Urteile des Gerichtshofs in Den Haag mißachtet - zum Beispiel dessen Urteil gegen die Verminung der Häfen Nicaraguas durch die USA 1984. Trotzdem ist die amerikanische Regierung die lautstärkste Verfechterin von Kriegsverbrechertribunalen gegen Regierungschefs, die den globalen Interessen des US-Kapitalismus als abträglich erscheinen.

Die US-Regierung hat massiven Druck ausgeübt, den jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic verfolgen zu lassen und seine Anklage vor dem Internationalen Tribunal für das ehemalige Jugoslawien als Bestätigung ihres Luftkriegs gegen Serbien begrüßt. Die ursprüngliche Anklage führte jedoch nur den Tod von 346 Kosovo-Albanern an, die im Laufe von vier Monaten von serbischen militärischen und paramilitärischen Einheten umgebracht worden sein sollen. Die Anklage konnte lediglich sechs Fälle von mehrfachen oder Massentötungen anführen. Während die serbischen Streitkräfte ohne Zweifel Gräueltaten begangen haben - wie auch ihre Gegner in der "Befreiungsarmee Kosovos" (UCK) -, verblassen doch die vom Haager Tribunal angeführten Fälle gegenüber dem Ausmaß an Blutvergießen, der Zahl der Opfer und der eingesetzten Gewaltmittel bei der Bombardierung der Festung Kala-i-Dschangi.

Das Haager Tribunal hat keine direkten Beweise für die Verantwortung von Milosevic für die Morde im Kosovo vorgelegt, wie etwa Anweisungen, Protokolle von Zusammenkünften, Befehle, öffentliche Erklärungen usw. Sie behauptete einfach, dass Milosevic kraft seines Amtes als Staatsoberhaupt persönlich schuldig sei. Im aktuellen Fall von Masar-i-Scharif gibt es dagegen klare Beweise, dass die Ereignisse Ende November das Ergebnis der Politik von Regierung und Militär der USA waren. Die öffentlichen Erklärungen von Verteidigungsminister Rumsfeld machen ihn ohne Zweifel zu einem Top-Kandidaten für die Verfolgung als Kriegsverbrecher. Und soweit kein Vertreter der Regierung Bush, einschließlich des Präsidenten selbst, den Bemerkungen Rumsfelds oder der amerikanischen Politik gegenüber gefangenen ausländischen Talibansoldaten entgegengetreten ist, müssen sie alle verantwortlich gemacht werden.

Die Geschichte vergißt nichts und Politik steckt voller Überraschungen. Die öffentliche Meinung der Welt, einschließlich der USA, wird nicht auf ewig in ihrem gegenwärtigen Zustand ignoranter Vernebelung bleiben. Viele Journalisten und Mediengrößen, die heute die Kriegsverbrechen, zu denen die amerikanische Regierung aufgestachelt hat, vertuschen oder sogar loben, werden in einigen Jahren Probleme haben zu erklären, was sie da während des blutigen Unternehmens in Afghanistan geschrieben haben. Und was diejenigen in der Regierung angeht, die für die Geschehnisse die direkte Verantwortung tragen, so werden sie sich früher oder später vor den angemessenen rechtlichen Institutionen gegen Anklagen wegen Kriegsverbrechen verteidigen müssen.

Siehe auch:
US-Gräuel gegen Taliban-Kriegsgefangene: Wo bleibt die Genfer Konvention?
(1. Dezember 2001)
US-Kriegsverbrechen in Afghanistan: Hunderte Kriegsgefangene in Masar-i-Scharif abgeschlachtet
( 30. November 2001)
Weitere Artikel zum Krieg gegen Afghanistan
(Dieser Artikel ist auch in der gleichheit - Januar 2002 enthalten.)