Amerikanische Menschenrechtsgruppe erstattet in Deutschland Strafanzeige gegen Rumsfeld wegen Kriegsverbrechen
Von Justus Leicht
25. Januar 2005
Die amerikanische Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional Rights" (CCR) und vier von amerikanischen Sicherheitskräften im Irak gefolterte Iraker haben in Deutschland Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, den ehemaligen Direktor der CIA George Tenet, den Unterstaatssekretär für Nachrichtendienste im US-Verteidigungsministerium Stephen Cambone, die US-Generäle Sanchez, Wojdakowski, Miller und Karpinski, sowie die Offiziere Phillabaum, Pappas und Jordan erstattet.
Die Strafanzeige fängt dort in der Befehlskette an, wo amerikanische Gerichte bei der Verfolgung der Folterpraktiken in irakischen Gefängnissen aufgehört haben: bei den direkten militärischen Vorgesetzten derjenigen, welche die Gräueltaten von Abu Ghraib und anderswo unmittelbar ausführten. Sie endet bei Donald Rumsfeld, dessen Amtszeit als Verteidigungsminister der wieder gewählte Präsident George W. Bush gerade verlängert hat.
Ricardo Sanchez war von Juni 2003 bis Juni 2004 Oberkommandierender der US-Streitkräfte im Irak, Walter Wojdakowski sein Stellvertreter, an den Sanchez die Kontrolle über die Haftanstalten delegiert haben soll. Geoffrey Miller war von November 2002 bis April 2004 Kommandeur der Joint Task Force-Guantanamo (JTF-Guantanamo) und wurde dann stellvertretender kommandierender General, zuständig für inhaftierte Personen im Irak. Diese Position hat er auch gegenwärtig inne.
Janis L. Karpinski hatte Befehlsgewalt über die US-Gefängniseinrichtungen im Irak, einschließlich Abu Ghraib. Jerry L. Phillabaum war Kommandeur für die Wachkräfte (Guard Force) der Lager Ganci, Vigilant und den Zellenblock 1 von Abu Ghraib.
Thomas Pappas ist seit dem 1. Juli 2003 Kommandeur der 205. Military Intelligence Brigade, die im Irak stationiert ist. Vom 19. November 2003 bis 6. Februar 2004 übte Oberst Pappas die taktische Kontrolle über das Gefängnis von Abu Ghraib aus. Stephen L. Jordan ist sowohl ehemaliger Direktor des Joint Intelligence and Debriefing Center (JIDC) im Irak, zu dem alle Vernehmungsbeamten in Abu Ghraib gehören, als auch Verbindungsoffizier (Liaison Officer) der 205. Military Intelligence Brigade.
Die vom Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck eingebrachte Anzeige vertritt die Auffassung, dass die Misshandlungen in Abu Ghraib "Folter und andere schwere Verletzungen des internationalen Kriegsvölkerrecht darstellten". Die angewandten Praktiken seien "nicht Ausfluss des Werks einer Handvoll von sadistischen Einzeltätern", sondern "unter US-Militärs weit verbreitet und ständig sowohl in Afghanistan als auch in Guantánamo und Irak sowie in bekannten und unbekannten Haftzentren in anderen Ländern angewandt" worden. Die Verbreitung dieser Praktiken sei "direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-amerikanischen Regierung angeordnet" und "durch unkorrekte und falsche rechtliche Auskünfte von zivilen und militärischen Juristen im Dienste der Regierung mitverursacht worden".
Die Anzeige umfasst insgesamt 170 Seiten. Sie listet minutiös auf, welche Verantwortung die Beschuldigten für die Folterungen und Misshandlungen der Iraker tragen, und belegt die Vorwürfe mit umfangreichen Bezugnahmen auf offizielle US-Dokumente, Zeitungsberichte und Zeugenaussagen. (Siehe: http://www.rav.de/download/Strafanzeige_Rumsfeld_Teil1.rtf und http://www.rav.de/download/Strafanzeige_Rumsfeld_Teil2.rtf)
Der Grund, dass die Anzeige ausgerechnet in Deutschland erstattet wird, ist laut CCR die Tatsache, dass sowohl in den USA wie im Irak keinerlei strafrechtliche Verfolgung gegen die Beschuldigten stattgefunden hat und auch nicht abzusehen ist. Das imJahr 2002 eingeführte deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) macht es jedoch - zumindest theoretisch - möglich, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland auch dann zu verfolgen, wenn sie im Ausland begangen wurden und keine Deutschen daran beteiligt waren.
Folter und Völkerrecht
Die Anzeige stellt die im Gefängnis Abu Ghraib bekannt gewordenen Folterpraktiken in direkten Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Charakter des Irakkriegs. An der Vorgeschichte der Vorfälle von Abu Ghraib lasse sich studieren, heißt es in dem Schriftsatz, "mit welchen Methoden der Krieg gegen den Terrorismus seit dem 11. September 2001 geführt wird. Das Recht auf Krieg (ius ad bellum) wird neu diskutiert und beim Irak-Krieg in Anspruch genommen, ohne dass völkerrechtliche Begrenzungen, insbesondere durch die Charta der Vereinten Nationen, noch eine Rolle spielten. Außerdem werden das humanitäre Völkerrecht und andere rechtliche Schranken zunehmend außer acht gelassen."
Der Schriftsatz zitiert dann einen bekannten Ausspruch des Staatsrechtlers Carl Schmitt, eines Apologeten der Nazi-Diktatur: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", und bemerkt: "In einer Zeit, in der der dauerhafte Ausnahmezustand proklamiert wird, bestimmt dieses Diktum mehr und mehr den politischen Alltag."
Der Sanktion von Folterpraktiken misst die Anzeige in diesem Zusammenhang entscheidende Bedeutung bei: "Die weltweite ethische, theoretische und juristische Anerkennung des Folterverbotes nahm viele Jahrzehnte in Anspruch, dennoch ist die Folter eine nach wie vor in Dutzenden von Staaten gängige Praxis. Der Kampf gegen die Folter ist daher sowohl in jedem konkreten Fall wie auch abstrakt von zentraler Bedeutung für die Zukunft einer humanen und zivilisierten Menschheit. Gegen die Folter zu kämpfen, bedeutet, ihrer Propagierung entschieden entgegenzutreten und sich für die Bestrafung der unmittelbaren Folterer und der Organisatoren von Folterpraktiken einzusetzen. In diesem Sinne sollte auch die vorliegende Strafanzeige verstanden werden."
Es folgt ein Zitat des amerikanischen Chefanklägers der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse Robert Jackson, der in seinem Eröffnungsplädoyer am 21. November 1945 ausführte: "Lassen sie es mich deutlich machen: auch wenn dieses Recht hier erstmals gegen die deutschen Aggressoren angewandt wird, gehört zu diesem Recht, wenn es Sinn machen soll, dass es Aggressionen durch jede andere Nation verurteilen muss, einschließlich derer, die hier gerade das Gericht bilden. Wir sind nur dann in der Lage, Tyrannei und Gewalt und Aggression durch die jeweiligen Machthaber gegen ihr eigenes Volk zu beseitigen, wenn wir alle Menschen gleichermaßen dem Recht unterwerfbar machen."
Der Schriftsatz räumt ein, dass eine Strafanzeige gegen den Verteidigungsminister der USA in der Bundesrepublik Deutschland "Fragen provozieren mag" und dass den an diesem Projekt Beteiligten möglicherweise "das Realitätsbewusstsein abgesprochen wird". Das Völkerrecht habe aber in den letzten Jahren "eine rasante Entwicklung" durchgemacht. Als Präzedenzfälle werden erfolgreiche Klagen von Folteropfern lateinamerikanischer Diktaturen in den USA, die Tribunale nach dem Jugoslawienkrieg und dem Völkermord in Ruanda, die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs 2002 sowie die (erfolglose) Anklage gegen den chilenischen Ex-Diktator Pinochet angeführt.
Ebenso wie in den Verfahren gegen deutsche und japanische Kriegsverbrecher nach dem Zweiten Weltkrieg gelte für Völkerrechtsverbrechen wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggressionsverbrechen, also das Führen eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, das so genannte Weltrechtspflegeprinzip. Daraus folge, "dass die Völkergemeinschaft grundsätzlich befugt ist, diese Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen, unabhängig davon, wo, durch wen oder gegen wen die Tat begangen worden ist". Hierzu habe sich auch die offizielle Gesetzesbegründung zum deutschen Völkerstrafgesetzbuch ausdrücklich bekannt.
Die juristische Würdigung der Folterfälle von Abu Ghraib, heißt es dann in der Strafanzeige, "ergibt eindeutig ihre Qualifikation als Kriegsverbrechen und Folter im Sinne des § 8 VStGB sowie der entsprechenden internationalen Vorschriften. Der amerikanische Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld und die anderen neun Beschuldigten haben entweder durch aktives Tun oder durch Unterlassen Kriegsverbrechenstatbestände verwirklicht. Sie sind nach den Maßstäben der Vorgesetztenverantwortlichkeit strafzuverfolgen."
Vom 11. September nach Abu Ghraib
Unter der Überschrift "Der Weg vom 11. September 2001 nach Abu Ghraib" weist der Schriftsatz im Einzelnen nach, wie die später in Abu Ghraib angewandten Methoden nach den Terroranschlägen vom 11. September im Afghanistankrieg und dem Gefangenenlager Guantanamo Bay ausgetestet, entwickelt und von der Regierung die pseudo-juristischen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden.
So wird anhand von internen Memoranden, die im März 2004 freigeben wurden, die Debatte innerhalb der US-Regierung über den Umgang mit Gefangenen nachgezeichnet.
Bereits wenige Tage nachdem die ersten Gefangenen aus Afghanistan auf Guantanamo eingetroffen waren, hatte Rumsfeld angeordnet, dass für sie die Genfer Konventionen nur insoweit gilt, wie die US-Regierung dies für angebracht halte. Er stützte sich dabei auf ein Gutachten vom 9. Januar 2002, das der damalige Rechtsberater des Justizministeriums und jetzige Berkeley-Rechtsprofessor John C. Yoo und Robert J. Delahunty verfasst hatten. Dieses Gutachten empfahl, die Genfer-Konventionen auf die Mitglieder des Al Quaida-Netzwerkes und der Talibanmilizen für nicht anwendbar zu erklären.
Einige Monate später folgte ein mittlerweile berüchtigtes, an den damaligen Präsidentenberater und heutigen Justizminister gerichtetes Memorandum, in dem aus dem Begriff der Folter alles wegdefiniert wird, was nicht "zum Tod, zum Organversagen oder zur dauerhaften Schädigung einer wichtigen Körperfunktion" führt.
Nach weiteren Diskussionen fertigte Rumsfeld im April 2002 eine Liste von "widerstandsbrechenden" Techniken für Vernehmungsoffiziere. Aufgelistet waren darin alle psychologischen Methoden, der Transfer des Häftlings "in ein weniger angenehmes Milieu", Nahrungsentzug, die Wegnahme von Einrichtungsgegenständen einschließlich des Korans, sowie Schlafentzug.
Ende 2002 und Anfang 2003 führte Generalmajor Miller dann auf Guantanamo eine Reihe von Techniken ein, die die Aufgabe hatten, Inhaftierte so zu zermürben, dass verwertbare nachrichtendienstliche Informationen gewonnen werden konnten. Dazu gehörten der Schlafentzug, die ausgeweitete Isolation, simulierte Ertränkungen und das erzwungene Stehen und Liegen in Stresspositionen. Bei den späteren Senatsanhörungen wurde bekannt, dass Rumsfeld Miller den Gebrauch dieser Taktiken erlaubt hatte, inklusive des Aussetzens in extrem kalten und warmen Temperaturen, Schlafentzug und Stresspositionen für längere Zeiten.
Im Weiteren verweist die Anzeige auf "neuere von der US-amerikanischen Armee im September 2004 veröffentlichte Statistiken", laut denen damals insgesamt 54 Todesfälle im Gewahrsam in Afghanistan und in Irak untersucht wurden. Es werden eine Reihe konkreter Fälle aufgezählt, bei denen Gefangene im Irak von der US-Armee getötet wurden, teilweise aufgrund von Misshandlungen bei Verhören.
Mit Ausbruch des Kriegs im Irak wurden die in Afghanistan und Guantanamo erprobten Methoden auf den Irak übertragen. Die Anzeige verweist auf "eine Vielzahl von Berichten offizieller Dienststellen", die ihr als Anlage beigefügt sind, darunter Ergebnisse interner Untersuchungen verschiedener militärischer Einheiten und Kommissionen und des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes.
Ausführlich wird aus dem "Fay/Jones-Bericht" zitiert, einem internen Untersuchungsbericht der Armee, der eine Vielzahl schockierender Einzelfälle schildert, in denen Soldaten in Wunden von Gefangenen "herumstocherten", um diese zu quälen, Jugendliche mit scharfen Hunden bedrohten und Wetten darauf abschlossen, wann sie sich aus Angst in die Hose machen würden, sowie Häftlinge auf verschiedene Art sexuell demütigten und erniedrigten. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit wurden die Gefangenen brutal zusammengeschlagen. In dem Bericht sagen eine Reihe der unmittelbar beteiligten, anonymisierten Soldaten aus, dass Pappas, Jordan und Phillabaum die Misshandlungenteilweise selbst angeordnet hätten, zumindest aber darüber informiert worden und nicht dagegen eingeschritten seien.
Die Straftaten im Einzelnen
In der zweiten Hälfte des Schriftsatzes werden den einzelnen angezeigten Personen jeweils detailliert eine Fülle konkreter Tathandlungen vorgeworfen und nachgewiesen, deren Wiedergabe den Rahmen dieses Artikels sprengen würde. Wir beschränken uns deshalb auf die wichtigsten.
Generalleutnant Sanchez erließ Memoranden, die den "Einsatz von Militärhunden, extreme Temperaturen, die Umkehrung der Schlafgewohnheiten, sensorische Angriffe, Stresspositionen, Fußfesseln, Entkleiden unter Zwang und Manipulation der Nahrung" bei Verhören zuließen. Außerdem genehmigte er totale Isolation für mehr als dreißig Tage.
Auch als Sanchez Berichte über noch weiter gehende Folterungen zugingen, etwa durch das IKRK, unternahm er nichts, um diese zu beenden. Ein weiterer offizieller Bericht, auf den die Strafanzeige Bezug nimmt, stellt dementsprechend fest, dass "Generalleutnant Sanchez und Generalmajor Wojdakowski darin versagt haben, die angemessene Stabsaufsicht bei Haft- und Vernehmungsoperationen sicherzustellen". In Wirklichkeit ermutigten sie die Folterer. Der offizielle Bericht bemerkt, dass angesichts des "aktiven Aufstands im Irak" durch "ranghohe Führer" wie Sanchez eher Druck auf Vernehmungsbeamte ausgeübt wurde, mehr "verwertbare Informationen" zu liefern. Die gleiche Verantwortung trifft seinen Stellvertreter Wojdakowski.
Brigadegeneralin Karpinski besuchte Abu Ghraib fast jeden zweiten Tag und erhielt außerdem die Berichte des IKRK zur Kenntnis. Verschiedene offizielle Berichte und sogar Aussagen von Sanchez selbst besagen, dass sie dennoch nichts zur Einhaltung der Genfer Konventionen unternahm.
George Tenet veranlasste das "Verschwinden" von - laut Schätzungen des Streitkräfteausschusses des US-Senats - Dutzenden Gefangenen. Diese wurden an geheime Orte verbracht und werden dort festgehalten. Oft wissen weder Angehörige noch internationale Organisationen auch nur von ihrer Festnahme. In mehreren Fällen ist der Tod solcher Gefangener nach Misshandlungen im CIA-Gewahrsam bekannt geworden, wie es in der Strafanzeige mit Verweis auf Untersuchungsberichte sowie auf Artikel im New Yorker, der New York Times, dem Wall Street Journal und der Washington Post heißt.
Bekannt ist mittlerweile, dass die CIA Gefangene in für ihre Folterpraktiken berüchtigte Länder wie Ägypten, Syrien oder Saudi-Arabien verbringt. Sie soll dabei mitunter Listen mit Fragen an die Gefangenen mitschicken und die "Verhöre" manchmal durch eigene Agenten beobachten lassen. Von diesen Praktiken hatte Tenet nachweisbar zumindest jahrelang Kenntnis, ohne etwas dagegen zu unternehmen.
Und schließlich bleibt Rumsfeld am Ende der Befehlskette, da Bush als amtierender Staats- und Regierungschef Immunität genießt und deshalb, aber auch nur deshalb, nicht angezeigt wird.
Rumsfeld stimmte Foltertechniken zu, wie dem Einsatz von Hunden, stundenlangen "Stresspositionen", Schlafentzug, Ausziehen, sowie dem Einsatz von Hitze und Kälte. Offizielle Untersuchungsberichte machen die Memoranden des Verteidigungsministeriums sowie den Druck nach "zusätzlichen Informationen" und "aggressiveren Methoden" für die "härteren Verhörstechniken" verantwortlich.
Rumsfeld ordnete persönlich die Geheimhaltung, also das "Verschwinden lassen", von einzelnen Gefangenen an. Er erklärte bereits Anfang 2002, dass angebliche Taliban und Mitglieder der Al Qaida als "ungesetzliche Kämpfer" keine Rechte nach den Genfer Konventionen hätten. Er hielt auch dann noch daran fest, dass die Regeln der Genfer Konventionen im Irak "nicht genau zutreffen", als der Skandal von Abu Ghraib öffentlich geworden war. Er richtete eine spezielle Arbeitsgruppe ein, die "Verhörtechniken untersuchen" und das Folterverbot relativieren sollte.
Rumsfeld und sein Ministerium schufen damit das Klima, in dem die Folter praktiziert wurde. Die Konsequenzen daraus, die zahlreichen Folterfälle, waren dem Minister laut den Erkenntnissen des Ausschusses für Armed Services bekannt.Auch das IKRK und Menschenrechtsorganisationen hatten ihn immer wieder darauf aufmerksam gemacht, ohne dass er einschritt und die Misshandlungen stoppte.
In der Strafanzeige wird ausdrücklich betont, dass es keine Anzeichen dafür gebe, dass einer der Beschuldigten in den USA oder im Irak strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werde. Gleiches gelte für den internationalen Strafgerichtshof. Aus diesem Grund wird sie auf Grundlage des VStGB in Deutschland eingereicht.
Die Autoren der Anzeige weisen darauf hin, dass Deutschland nach dem Wortlaut des Gesetzes und dessen Begründung verpflichtet sei, die Angelegenheit zu verfolgen. Sanchez, Pappas und Wojdakowski hielten sich schon aus dienstlichen Gründen regelmäßig in Deutschland auf. Bei den anderen sei zu erwarten, dass sie Deutschland besuchten.
Deutschland beteilige sich außerdem mit Soldaten in Afghanistan und gestatte den USA die Nutzung von deren gesamter militärischer Infrastruktur auf deutschem Boden, insbesondere von Militärflughäfen und von US-Kommando-Einrichtungen wie EUCOM in Stuttgart-Vaihingen, sowie des deutschen Luftraums. Die Bundeswehr übernehme die Bewachung militärischer Einrichtungen der USA und setze dadurch amerikanische Kräfte für den Irak frei, außerdem bilde sie außerhalb des Irak militärische Einheiten der neuen, von den US-Besatzern geschaffenen irakischen Armee aus. Als so am Irak-Konflikt Beteiligter sei Deutschland verpflichtet, dabei auch für die Einhaltung des Völkerrechts zu sorgen.
Rumsfeld hat bereits angekündigt, dass er um Deutschland einen Bogen machen wird, sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich Ermittlungen aufnehmen. Seine Teilname an der alljährlichen Wehrkundetagung, die demnächst wieder in München stattfindet, hat er bereits abgesagt.
Für die Schröder-Regierung ist die Anzeige peinlich. Obwohl sie den Irakkrieg aufgrund ihrer eigenen Interessen in der Region abgelehnt hat, will sie auf keinen Fall, dass die US-Regierung wegen Kriegsverbrechen an den Pranger gestellt wird. Sie vertraut darauf, dass die deutsche Justiz die politische Opportunität letztlich höher stellt als juristische Tatsachen und die Anzeige zurückweist.